AGB´s (Maklertätigkeit)

§1 Haftungsausschluss

Unsere Angebote und Exposés wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt erstellt, die Angaben beruhen aber auf Aussagen der Auftraggeber und/oder anderen auskunftsberechtigten Personen. Für die Richtigkeit und die Vollständigkeit der von uns weitergegebenen Informationen wird keine Haftung übernommen. Unsere Angebote sind freibleibend und dienen lediglich als Vorinformation. Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Als Rechtsgrundlage gilt ausschließlich der notariell beurkundete Kaufvertrag oder der von beiden Parteien unterzeichnete Mietvertrag.

§2 Vertraulichkeit unserer Angebote und deren Bestimmung

Unsere Angebote sind vertraulich und nur für den Angebotsempfänger bestimmt. Weitergabe an Dritte ist ohne unsere ausdrückliche und schriftliche Zustimmung nicht gestattet. Ein Verstoß gegen diese Auflage führt im Falle eines Vertragsabschlusses durch Dritte und/oder andere Personen, für den Angebotsempfänger uns gegenüber zur Schadenersatzleistung in volle Höhe der verlangten Maklerprovision.

§3 Bestimmungen bei Verkauf

  1. Maklervertrag

Der Maklervertrag kommt zustande
-durch schriftliche oder mündliche Vereinbarung oder eine Vereinbarung in Textform
-durch Besichtigung der angebotenen Immobilie mit uns, auch wenn zuvor kein schriftliches Angebot unterbreitet wurde,
-durch Zusendung unseres Angebotes (in Schrift- oder Textform), wenn zuvor ein- oder mehrmaliger Kontakt zum Kunden telefonisch oder schriftlich bestanden hat, sowie
-mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit und/oder Aufnahme von Verhandlungen mit dem Kauf- oder Mietinteressenten auf Basis der Verkaufsunterlagen (z.B. Exposé) und dem damit verbundenen Angebot,

Dies gilt generell, wenn sowohl Kunden als auch Auftraggeber von einem oder mehreren Angeboten unseres Hauses Gebrauch machen.

  1. Nachweis

Ist einem Interessenten ein von uns nachgewiesenes Objekt bereits bekannt, kann er sich nur dann auf die Bekanntheit zur Abwehr von Provisionsansprüchen berufen, wenn er uns dies unverzüglich, spätestens drei Tage nach Erhalt des Angebotes, schriftlich unter Angabe der Herkunft seiner Kenntnis mitteilt.

  1. Doppeltätigkeit

Wir sind berechtigt, für beide Vertragsparteien provisionspflichtig tätig zu werden.

  1. Provision

a) Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser, bei denen der Käufer ein Verbraucher i.S. §13 BGB ist:

Beide Parteien des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus verpflichten sich, uns einen Maklerlohn bei erfolgreichem Vertragsabschluss zu zahlen, und zwar in der Weise, dass sich die Parteien in gleicher Höhe verpflichten. Die im Angebot, Exposé oder anderen Offerten genannte Höhe der Maklercourtage ist die vom Käufer geschuldete Maklercourtage. Die Provision beträgt, soweit nicht etwas anderes im Angebot benannt oder sofern nicht anders vereinbart ist, jeweils 3,0 % des Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19%). Der Anspruch gegenüber dem oder den Auftraggeber(n) auf eine Provision entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder durch unsere Vermittlung ein Kaufvertrag zustande kommt. Im Weiteren gilt §656d BGB. Grunderwerbsteuer, Notar-und Grundbuchkosten sind vom Käufer zu tragen, soweit beide Parteien nicht etwas anderes vereinbart haben. Ein Widerruf oder Rücktritt eines der Vertragspartner vom Hauptvertrag (Kaufvertrag) beeinträchtigt nicht den entstandenen Vergütungsanspruch auf Maklercourtage.

b) Vermittlung sonstiger, von Punkt a) abweichender Verträge:

Die Provision beträgt, soweit nicht etwas anderes im Angebot benannt oder sofern nicht anders vereinbart ist, 6,0 % des Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19%). Der Anspruch gegenüber dem oder den Auftraggeber(n) auf eine Provision entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder durch unsere Vermittlung ein Kaufvertrag zustande kommt. Grunderwerbsteuer, Notar-und Grundbuchkosten sind vom Käufer zu tragen, soweit beide Parteien nicht etwas anderes vereinbart haben. Ein Widerruf oder Rücktritt eines der Vertragspartner vom Hauptvertrag (Kaufvertrag) beeinträchtigt nicht den entstandenen Vergütungsanspruch auf Maklercourtage.

§4 Bestimmungen bei Vermietung

1.Maklervertrag

Der Maklervertrag kommt zustande durch schriftliche oder mündliche Vereinbarung oder eine Vereinbarung in Textform.

  1. Provision

a) Vermittlung von Mietverträgen über Wohnraum:

Der Vergütungsanspruch entsteht ausschließlich gegenüber dem Auftraggeber, der den Makler beauftragt hat. Nach dem „Bestellerprinzip“ wird in den Fällen der Vermittlung einer Vermietung der Eigentümer/Vermieter mit der Maklercourtage belastet. Mieter zahlen grundsätzlich keine Vermittlungsprovision, es sei denn, sie haben den Makler ausdrücklich schriftlich oder per E-Mail beauftragt und dieser ist ausschließlich für den Mieter tätig. Wenn nicht schriftlich etwas anders vereinbart ist, beträgt die Provision 2 Monatsnettokaltmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19%). Der Anspruch auf die Provision entsteht, sobald ein Mietvertrag unterschrieben ist. Ein Widerruf oder Rücktritt eines der Vertragspartner vom Hauptvertrag (Mietvertrag) beeinträchtigt nicht den entstandenen Vergütungsanspruch auf Maklercourtage.

b) Vermittlung von sonstigen Mietverträgen:

Wenn nicht schriftlich etwas anders vereinbart ist, beträgt die Provision bei der Vermittlung von Mietobjekten 2 Monatsnettokaltmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19%). Der Anspruch auf die Provision gegenüber dem oder den Auftraggeber(n) entsteht, sobald ein Mietvertrag von beiden Parteien unterschrieben ist. Ein Widerruf oder Rücktritt eines der Vertragspartner vom Hauptvertrag (Mietvertrag) beeinträchtigt nicht den entstandenen Vergütungsanspruch auf Maklercourtage.

§5 Schlussbestimmungen

Sollten ein oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die betroffenen Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen durch eine Regelung ersetzen, die den gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen am nächsten kommt.

§6 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Pirna. Auf das jeweilige Vertragsverhältnis ist deutsches Recht anzuwenden.