Angebote für kleine Wohnungseigentümergemeinschaften

Besonders in den letzten Jahren sind die fachlichen Anforderungen an die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften deutlich gestiegen. Wesentliche Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG), die Anpassung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), die Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG), das Telekomunikationsmodernisierungsgesetz (TKModG) und das Gesetz für faire Verbraucherverträge (VeVeÄndG) sowie die Anpassungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Geldwäschegesetzes (GwG) sind nur einige, die in unseren Arbeitsprozessen in der jüngsten Zeit zu berücksichtigen waren. Alles in allem führt das zu zusätzlichen organisatorischen, buchhalterischen und rechtlichen Prozessschritten und damit zu zeitlicher Mehrbelastung, also höheren Kosten aufgrund des Leistungsumfangs..

Diese Situation wird verschärft durch steigende Kosten je Zeiteinheit, insbesondere bei Energie und Personal. Des Weiteren begrenzt der Fachkräftemangel häufig die Kapazität der jeweiligen Verwaltung.

Das führt dazu, dass es kleinere Eigentümergemeinschaften zunehmend schwer haben, einen Verwalter zu finden bzw. von Verwaltungen keine Vertragsfortführung mehr angeboten bekommen oder sogar gekündigt werden. Ein Großteil der Verwaltungen im Bereich der WEG-Verwaltung arbeitet inzwischen mit Mindestgebühren pro Objekt, so dass deutlich höhere Gebühren pro Enheit bei kleinen Eigentümergemeinschaften entstehen gegenüber einer großen Eigentümergemeinschaft. Meist liegen diese bei mehreren hundert Euro pro Objekt.

Wir haben uns mit diesem Thema auseinandergesetzt und ein Vertragsangebot speziell für kleine Gemeinschaften entwickelt.

Grundansätze sind zum einen gemäß §18, Abs. 1 des WEG neuer Fassung: „Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums obliegt der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.“ und zum anderen die Nutzung des hohen Digitalisierungsgrades in unserem Unternehmen!

Demzufolge bieten wir diesen Gemeinschaften an, dass die grundsätzlichen und wiederkehrenden Verwaltungsaufgaben (Buchhaltung, Zahlungsverkehr, Abrechnung, Wirtschaftsplanung, Vertragswesen und Eigentümerversammlung) auf uns übertragen werden. Andere Aufgaben können über die Mitglieder der Gemeinschaft selbst organisiert werden. Dazu stellen wir unser Kundenportal der Gemeinschaft zur Verfügung. Natürlich ist es auch möglich, diese Aufgaben (gesondert und fallbezogen) gegenüber der Verwaltung zusätzlich zu den Grundleistungen zu beauftragen.

Damit können wir auch für diese kleinen Eigentümergemeinschaften wirtschaftlich attraktive Vertragskonditionen anbieten.

Sprechen Sie uns bei Bedarf gern dazu an.

  4. September 2024

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