Elementarschädenversicherung: Bundesrat dängt auf Pflichtversicherung
Über eine bundesweite Pflichtversicherung gegen Elementarschäden an Gebäuden wird seit Jahren diskutiert. insbesondere nach Hochwasserereignissen und Extremwetterereignuissen wie jüngst im Arltal und in Süddeutschland aber auch bei uns in Sachsen, welche zu Großschadenslagen führen.
Der Bundesrat hat am 14.6.2024 einen entsprechenden Entschließungsantrag verabschiedet. In dem Antrag wird erneut die dringende Notwendigkeit unterstrichen, „schnellstmöglich eine flächendeckende Elementarschädenpflichtversicherung einzuführen“.
Ziel müsse es sein, eine wirksame finanzielle Absicherung gegen die massiven materiellen Schäden zu schaffen und gleichzeitig die Steuerzahler, die für die Unterstützung nicht abgesicherter Hauseigentümer über Hilfen der Landesregierungen oder des Bundes aufkommen müssten, zu entlasten.
Für die von uns betreuten Eigentümer bieten wir einen Gebäudeversicherungs-Rahmenvertrag einer großen deutschen Versicherung an, der die Elementarschäden mit abdeckt. Hierbei sind auch die sogenannten ZÜRS-Zonen 1-3 und sogar die höchste ZÜRS-Zone 4 [!] (diese mit einer entsprechend dem Risiko erhöhten Selbstbeteiligung) abgedeckt, also Objekte die direkt von Hochwasserereignissen betroffen waren bzw. gefährdet sind! Natürlich sind auch weitere Elementarschäden (Sturm, Hagel, usw.) mitversichert.
Somit haben wir mit diesem Angebot für einen ausreichenden Versicherungsschutz für die von uns betreuten Eigentümer bzw. Objekte vorgesorgt, so dass die Forderung der Politik zu einer Pflichtversicherung von Elementarschäden von unserer Seite schon erfüllt ist.
SWH
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