Grundsteuerreform 2022 – Abgabe der Erklärung über die IMCONIA

Sehr geehrte(r) Wohnungseigentümer(in),

bis 31.Oktober dieses Jahres haben alle Eigentümer von Grundstücken, auch Wohnungs- oder Teileigentümer, die Erklärung zur Grundsteuerreform abzugeben. Wir hatten Sie zu diesem Thema schon in einem vorangegangenen Blog auf unserer Website informiert, mussten dabei aber offen lassen, in welchem Umfang und auf welchem Weg wir die von uns betreuten Eigentümer unterstützen können.

Aufgrund zahlreicher Nachfragen der von uns betreuten Eigentümer wissen wir, dass das doch viele Eigentümer überfordert, sind diese Erklärungen doch über das Online-Portal der Finanzbehörden „ELSTER“ auf elektronischem Wege zu übermitteln. Hier scheitern viele schon am Zugang zu diesem Portal. Ebenso ist für die meisten Eigentümer die Handhabung des Formulars nur mit Ausfüllhilfe möglich und nur unter der Voraussetzung ausfüllbar, dass alle notwendigen Daten tatsächlich vorliegen…

Alternativ kann man für diese Erklärung auch einen oder seinen Steuerberater beauftragen, der aber i.d.R. eine Vergütung nach Gegenstandswert verlangen wird, die dann bei mehreren hundert Euro liegt. Außerdem sind auch hier die Daten zuzuarbeiten, da dem Steuerberater diese nicht (vollständig) vorliegen, insbesondere die kompletten Objektdaten. Man ist also auch hier wieder selbst gefragt und muss diese selbst zusammentragen…

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, den von uns vertretenen Eigentümern eine weitestgehende Unterstützung in diesem Thema zu geben.

Nunmehr können wir dazu Erfreuliches berichten:

Auf unsere Anfrage beim Finanzamt in Pirna hat uns der zuständige Sachgebietsleiter Grundsteuerreform bestätigt, dass wir als Hausverwalter Erklärungen für betreute Eigentümer abgeben können, wenn wir entsprechend beauftragt und bevollmächtigt werden. Grundlage dafür ist nach seiner Information §4, Nr. 4 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG).

Somit ist es möglich, dass die von Ihnen zu erbringende Erklärung zur Grundsteuerreform 2022 komplett von uns erstellt werden kann (ohne steuerberatend tätig zu werden).

Da uns ein Großteil der notwendigen Daten als Verwalter schon vorliegt, benötigen wir hierzu lediglich einige wenige Angaben von Ihnen.

Nach Bestätigung der Plausibilität der Daten leiten wir Ihnen die Erklärung mit allen hinterlegten Daten vor Abgabe zur Prüfung und Freigabe zu. Erst nachfolgend senden wir die Erklärung über ELSTER an das zuständige Finanzamt.

Näheres entnehmen Sie bitte unserem Rundschreiben (i.d.R. Versand per Mail), welches Ihnen dieser Tage zugestellt wird.

Sprechen Sie uns dazu gern an.

HW 06.08.2022

Quellen:

Bildrecht/-quelle: https://klsh-steuer.de/Service/Nachrichten/Ueberblick-ueber-den-aktuellen-Stand-der-Grundsteuerreform-in-Niedersachsen

  6. August 2022
  Kategorie: Recht ·Steuer

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