Energiepreisentwicklung und Bewirtschaftungskosten
Viele unserer Kunden, ob Eigentümer oder Mieter sorgen sich wegen der aktuellen Energiepreisentwicklung.
Da wir als Verwalter die Eigentümer gegenüber den Energieversorgern vertreten, haben wir beim „Einkauf“ und der Preisbindung der Versorgung mit den Verbrauchsmedien, wie Gas und Strom, eine nicht unwesentliche Verantwortung. Dieser werden wir gerecht, indem wir die Preise über Rahmenverträge mittelfristig, also in der Regel über 2 oder 3 Jahre binden. Damit werden erhebliche Rabatte möglich, die allen in den Verträgen gebundenen Nutzern zugute kommen.
Natürlich können auch wir nicht vorhersehen, wie die Preise sich zu einem Zeitpunkt gestalten, an dem Rahmenverträge auslaufen. Zumindest ist über die Laufzeit eine Preissicherheit gegeben.
Das gilt jedoch nur, insoweit der Versorger den Vertrag erfüllen kann. Durch die durch den Ukrainekonflikt ausgelöste Energiekrise ist genau das nicht mehr der Fall, wenn der Staat hier nicht regulierend eingreift.
Aus diesem Grunde hat die Regierung inzwischen mit dem Energiesicherungsgesetz eine Gasumlage beschlossen, die die wirtschaftliche Stabilität dieser Unternehmen und damit die Versorgungssicherheit gewährleisten soll.
Die Gasumlage beträgt 2,419 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Sie ist von Oktober 2022 bis März 2024 von ALLEN Verbrauchern zu zahlen, in der Regel als „Aufschlag“ zu den bisherigen Abschlagszahlungen an die Versorgungsunternehmen. Das heißt, dass trotz der bestehenden Preisbindung in dem von uns abgeschlossenen Rahmenvertrag Gas diese Gasumlage zu zahlen ist.
Modellrechnungen von Vergleichsportalen zeigen, welche zusätzlichen Kosten durch die Umlage auf die Verbraucher zukommen könnten. Für einen vierköpfigen Haushalt mit einer Wohnfläche von 180 Quadratmetern und einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh wären das 484 Euro im Jahr ohne Mehrwertsteuer. Ein Paar mit 12.000 kWh hätte Mehrkosten von etwa 290 Euro, ein Single-Haushalt mit 5.000 kWh 121 Euro. Die tatsächlichen Kosten hängen vom individuellen Heizbedarf, Dämmung und beheizter Wohnfläche ab.
Zur Abdämpfung von Belastungen der Verbraucher hat die Bundesregierung schon das 1. und 2. Energiepreis-Entlastungspaket beschlossen und arbeitet an weiteren Entlastungsmaßnahmen.
Folgendes ist in einer weiteren Stufe geplant:
- Eindämmung der Energiepreise: Strom- und Gaspreisbremse für den Grundbedarf. Aussetzen der anstehenden Erhöhung des CO2-Preises, der nach derzeitigem Stand nach einem „Stufenmodell“ zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden soll, für zwei Jahre „bis es einen sozial gerechten Ausgleichsmechanismus gibt“.
- Wohnen: Keine Strom- und Gassperren. Sechs Monate Kündigungsschutz für Mieter, die ihre Nebenkosten nicht zahlen oder Vorauszahlungen nicht leisten. „Niemand darf seine Wohnung verlieren, weil er oder sie die Nebenkosten nicht bezahlen kann. Daher wollen wir Kündigungen von Mietverhältnissen wegen nicht geleisteter Betriebskostennachzahlungen für die Abrechnungsperioden 2021 und 2022 jeweils für sechs Monate ab Abrechnung der Kosten ausschließen“, heißt es in dem Papier.
- Direktzahlungen (ähnlich dem im September zur Auszahlung anstehenden Energiegeld von 300 Euro): für Menschen mit wenig oder mittlerem Einkommen, Familien, Rentner, Studierende, Auszubildende und Empfänger von Arbeitslosengeld.
Trotz allem wird eine deutliche Mehrbelastung für den einzelnen Nutzer, insbesondere bei nicht entlastungsfähigen Verbrauchern bleiben. Zu beachten ist auch, dass die Kostensteigerungen in den Objekten und Eigentümergemeinschaften direkt wirken, die Einmalentlastungen jedoch individuell an den jeweiligen Eigentümer oder Nutzer gezahlt werden.
In den zukünftigen Wirtschaftsplänen des jeweiligen Objektes werden wir als Verwaltungsunternehmen die Preissituation berücksichtigen. Natürlich macht die für die Zukunft weiter unsichere Preisentwicklung eine Kalkulation nicht einfach. Wir appellieren an die Eigentümer und Eigentümergemeinschaften, hierbei verantwortungsvoll mitzuwirken und ausreichende Vorschüsse zu vereinbaren, auch wenn dies zu deutlichen Erhöhungen für den Einzelnen führen wird. Ebenso werden wir Beschlüsse herbeiführen, die eine schnelle Reaktion bei unkalkulierten Kostenentwicklungen möglich machen, um jederzeit für die Objekte bzw. Eigentümergemeinschaften die Liquidität zu sichern.
Selbstverständlich werden wir die von uns betreuten Eigentümer und Eigentümergemeinschaften entsprechend beraten.
HW
Quellen Text: https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/entlastungspaket-gegen-steigende-energiekosten_84342_563762.html / https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Gasumlage-Wie-viel-muessen-Verbraucher-wann-zahlen,faqgasumlage100.html
Bilddrechte/-quelle: https://www.welt.de/wirtschaft/plus240745701/Steigende-Gas-und-Strompreise-So-soll-der-Deckel-funktionieren.html