Grunderwerbsteuer wird in Sachsen auf 5,5 % erhöht

Beim Erwerb eines Grundstücks, eines Grundstückanteils oder einer Immobilie fällt einmalig Grunderwerbsteuer an. Die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist der notariell beglaubigte Kaufpreis. Bei Zwangsversteigerungen wird das Meistgebot besteuert. Die Steuer gehört zu den Kaufnebenkosten und sollte beim Immobilienkauf berücksichtigt werden.

Die Koalitionspartner in Sachsen haben sich nunmehr darauf verständigt, die Grunderwerbsteuer von 3,5 Prozent auf 5,5 Prozent anzuheben, um den beschlossenen Rekord-Doppelhaushalt 2023 und 2024 gegen zu finanzieren. Zu welchem Zeitpunkt der neue Steuersatz gelten soll, ist bislang nicht bekannt.

Auch in Hamburg ist eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer vorgesehen: Dort soll der Steuersatz ab 1. Januar 2023 mit 5,5 Prozent einen Prozentpunkt höher liegen als bislang.  In Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen ist die Steuer mit 6,5 Prozent derzeit am höchsten. Bayern und Sachsen waren bisher mit 3,5 Prozent die Bundesländer mit den niedrigsten Grunderwerbsteuern. Das wurde von beiden Bundesländern bisher auch als eine Maßnahme zur Unterstützung der Wirtschaft und der Immobilienerwerber verstanden. Schließlich gibt es bekanntermaßen immer noch viel zu wenig Wohnraum und der Erwerb von Immobilieneigentum auch als Thema der Altersvorsorge soll schließlich gefördert werden. Aus unserer Sicht passt diese Entscheidung wohl nicht zu dieser politischen Zielrichtung. Die Bundesregierung will zwar den Bundesländern die Möglichkeit einräumen, Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer anzubieten. Damit soll der Immobilienkauf für Selbstnutzer erleichtert werden. Inwieweit das Sachsen nutzen wird, ist zum Zeitpunkt nicht bekannt.

Die Grunderwerbsteuer macht einen erheblichen Teil der ohnehin stetig wachsenden Baunebenkosten aus. Hinzu kommt, dass die Baukosten inzwischen aufgrund von steigenden Zinsen und Personal- und Materialkosten massiv gestiegen sind.

Demzufolge wird das die Verkaufserlöse weiter belasten und damit die Investitionen in Immobilien einschließlich des Erwerbs selbstgenutzten Wohneigentums um einen weiteren Schritt unattraktiver machen.

Tipps für Immobilienerwerber:

Dass Sie beim Immobilienkauf gut verhandeln sollten, ist einleuchtend. Das ist bei diesem Tipp jedoch nicht gemeint. Die Grunderwerbsteuer bemisst sich am Kaufpreis im Kaufvertrag. Diesen können Sie durch geschickte Gestaltung reduzieren:

  • Lassen Sie hier nur berücksichtigen, was untrennbar mit der Immobilie verbunden ist.
  • Bewegliche Extras (Küche, Sauna, Gartenhäuser…) sollten gesondert ausgewiesen werden.
  • Bei Eigentumswohnungen: Lassen Sie die Instandhaltungsrücklage gesondert ausweisen.
  • Sonderwünsche beim Bauträgerkaufvertrag: Vermeiden oder rechtlich geschicktes Gestalten von Klauseln zur Übernahme von Mehrkosten aufgrund von Sonderwünschen (führt zur Erhöhung des zu besteuernden Kaufpreises)
  • Beim Hausbau: Hier können Sie besonders viel Grunderwerbsteuer sparen, wenn Sie zwei Verträge abschließen – einen für den Grundstückskauf und einen für den Hausbau. Besteuert wird dann nur der Kaufpreis des Grundstücks.

Natürlich unterstützen wir Sie in diesen Fragen bei einem Verkauf oder Ankauf über unser Unternehmen, um die Baunebenkosten für Sie gering zu halten.

HW

Quellen:

https://vdiv.de/news-details/grunderwerbsteuer-in-sachsen-wird-erhoeht#:~:text=Die%20Koalitionspartner%20in%20Sachsen%20haben,und%202024%20gegen%20zu%20finanzieren.

https://www.steuern.de/grunderwerbsteuer

Bildquelle:

https://www.n-tv.de/ratgeber/Wann-wird-die-Grunderwerbsteuer-faellig-article19854278.html

  1. Dezember 2022
  Kategorie: Recht ·Steuer ·Vermarktung

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