Gartenpflege
Fällung und Beseitigung eines nicht mehr standfesten Baumes ist eine umlegbare Maßnahme der Gartenpflege
Gemäß höchstrichterlicher Entscheidung gehört die Fällung und Beseitigung eines nicht mehr standfesten Baumes ist eine objektiv erforderliche Maßnahme der Gartenpflege und somit auf[]