Kabel-TV-Anschluss: Umlagefähigkeit der TV-Grundversorgung endet am 01.07.2024
Bei vielen Mehrfamilienhäusern mit einem gemeinsamem Kabelanschluss wurden bisher die monatlichen Gebühren für den Kabel-TV-Anschluss über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt– dieses sogenannte „Nebenkostenprivileg“ wurde jedoch am 1.7.2024 durch die TKG-Novelle beendet.
Zu diesem Stichtag endet somit die gesetzliche Übergangsfrist für die Umlagefähigkeit. Mieter können künftig wählen und einen Einzelvertrag mit einem Kabel-TV-Anbieter abschließen oder ganz verzichten und auf Antenne, Satellit oder internetbasiertes Fernsehen umstellen.
Um nicht für Kleinbeträge der TV-Grundgebühr einen eigenen Rechnungslegungsprozess aufbauen zu müssen, empfiehlt sich für betroffene Eigentümer, Gemeinschaften oder Verwalter insbesondere bei kleineren Wohnanlagen oder Gebäuden diesen Prozess „abzugeben“ und die Nutzer entsprechende vertragliche (Neu-)Bindungen mit dem Versorger eingehen zu lassen.